Die Kindsmutter wird hierbei vom Jugendamt unterstützt. 15.03.2015: Aufforderung an den Schuldner, seine Vermögensverhältnisse zu erklären 03.06.2016: Teilversäumnisbeschluss gegen den Schuldner, seine Vermögensverhältnisse zu erklären, inkl. angedrohtem Zwangsgeld in Höhe von 600,- € 05.10.2016: Antrag des Jugendgerichts auf Vollstreckung des Zwangsgeldes 28.11.2016: vergeblicher Vollstreckungsversuch des Zwangsgeldes 25.04.2017: 600 EUR beigetrieben 21.06.2017: erneuter Antrag auf Zwangsgeld Dem Schuldner könnte unserer Meinung nach eine Heraufstufung von Mindestunterhalt auf Stufe 10 drohen, er hat sich beruflich signifikant verbessern können und ist inzwischen Geschäftsführer eines in München ansässigen Finanzdienstleisters. ... Es wäre jedoch meines Erachtens nach deutlich effizienter, 3 Monate in einen erneuten Antrag auf Festsetzung des Zwangsgeldes zu investieren, wenn dieses dafür jeweils empfindlich erhöht (z.B. vervierfacht) würde. ... Wer müsste diesen Antrag stellen?