.) - Vorauszahlung _______ Betriebskostenzahlung monatlich insgesamt (Ziff. 1-16) € 120,00 Monatliche Gesamtmiete - Summe Ziff. 1 und 1b) € 350,00 §5 Betriebskosten, Umlagemaßstab 1) Umlagemaßstab a) Ist nachfolgend nichts anderes vereinbart, werden die Betriebskosten, vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Vorschriften, nach dem Anteil der Wohnflächen umgelegt (§556a Abs. 1 Satz 1 BGB) (... nachstehend ist nichts anderes vereinbart ...) b) Änderung des Umlagemaßstabes aa) Der Vermieter ist berechtigt, den Umlagemaßstab zum Ende eines Abrechnungszeitraumes mit Wirkung für künftige, noch nicht begonnene Abrechnungszeiträume durch Erklärung in Textform zu ändern... usw. ------ /Vertrag ------ In den Kästchen [ ] ist nirgendwo etwas angekreuzt, in den Leerfeldern _______ ist nichts eingetragen außer den Beträgen, die ich oben angegeben habe. Am 04.04.2013 erhielt ich vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung 01.06.2012 bis 31.12.2012, in der ich zu einer Nachzahlung von € 304,00 und einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung auf € 160,00 aufgefordert wurde. ... Insbesondere die Heizkosten (1540 Euro ohne Warmwasser) würden mich interessieren, weil ich mir nicht vorstellen kann, wie die für eine Person auf 60qm zustande kommen - welche Art von Beleg wäre hierfür üblich?