Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer studentischen Recherche bin ich auf folgende Frage gestoßen: Was passiert, wenn ich als Freiberufler mehrere Katalogberufe gleichzeitig ausüben möchte? Z.B., wenn ich als Arzt und als Schriftsteller tätig werden möchte. Sind das dann 2 getrennte Tätigkeiten, die auch getrennt angemeldet (z.B. auch mit 2 UstId-Nr.) und buchhalterisch erfasst werden?
Im Mai 2021 erließ das Finanzamt einen Feststellungsbescheid und hob den Vorbehalt der Nachprüfung auf. Gegen den Feststellungsbescheid legte ich Einspruch ein und das Finanzamt verzichtete wohl wegen offensichtlicher Zweifel zunächst auf einen Folgebescheid. Nach mehr als zwei Jahren, im Juli 2023, kam die Einspruchsentscheidung, in der das Finanzamt die Forderung wegen der Anrechnung einiger Kosten um ca. 10 % minderte.
Nunmehr bin ich gerade dabei meine Steuer zu machen und möchte die oben genannte Vereinbarung auch steuertechnisch wasserdicht machen. ... Den ganzen aufgeführten Sachverhalt möchten wir nunmehr auf ein Stück Papier bringen, so dass ich insbesondere mit dem Finanzamt keine Schwierigkeiten erhalte und ich die Kosten im Jahr 2007 noch für entstandene Kosten anerkannt bekomme, obwohl diese erst nach dem Verkauf anefallen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite seit mehreren Jahren für eine Kommune als Erzieherin in der Jugendarbeit. Ich bin in der Woche seit Jahren fest eingeplant und habe auch nur diese einzige Honorarstelle. Eine Festanstellung wurde mir damals verwehrt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine bzw. ein paar Fragen die nicht lebenswichtig sind, aber mich schon die ganze Zeit beschäftigen. Ich habe mit ein paar Freunden eine eigene Homepage gegründet. Adresse: www.*****.de Diese Homepage ist eine Partypage wo andere Leute und wir selber Bilder von Parties veröffentlichen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Post vom Hauptzollamt erhalten mit dem Betreff: "Prüfung gemäß §2 ff Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)" mit dem Bezug: "Prüfung der Geschäftsunterlagen in Ihrer Firma" (01.01.2015-30.10.2016), angehängt ist noch ein 5 Seitiger Fragebogen (Fragebogen zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht). Ich soll den Fragebogen + (falls vorhanden) alle meine Geschäftsunterlagen vom 01.01.2015-30.10.2016 einsenden. Aussage auf dem Schreiben: "Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Fragebogens werde ich entscheiden, ob eine ergänzende Prüfung der entsprechenden Geschäftsunterlagen und Dateien Ihrer Firma/Geschäftssitz erforderlich ist" Aufgrund einer Betriebsprüfung bei einer Firma für die ich, im Jahre 2015, gearbeitet habe und über den Gewerbeschein Rechnung gestellt habe.
Die Steuerbescheide für 2011, 2012 und 2013 werden in den nächsten Wochen vom Finanzamt zugestellt. ... Grund: Die Mehrwertsteuer für in 2010 angeschaffte Anlage, 57.000 Euro, wurde bei der Steuer 2010 als Betriebsausgabe erfaßt, und hat dadurch für 2010 die Steuererstattung erhöht, die vom Finanzamt vorgenommene Erstattung der Mehrwertsteuer in 2011 ist als Betriebseinnahme in 2011 anzusehen, und erhöht jetzt die Steuerschuld 2011 um ca. 25.000 Euro.
Da Ferienhausvermietung in Deutschland als gewerblich gilt, habe ich gelesen, dass man auch noch Steuern abliefern muss beim Verkauf nach 10 Jahren. 1. ... Nach dem Kauf habe ich viele Eigenleistungen erbracht, wo ich keine Quittungen habe um dem Finanzamt zu beweisen, wie viel Geld ausser dem Kaufpreis von mir geleistet wurden. ... Die Einnahmen durch Ferienvermietung waren so klein, dass ich in Deutschland bis jetzt keine Steuern bezahlen musste. 5.
Weiterhin habe ich das hiesige Italien,Finanzamt diesbezüglich informiert. Das Finanzamt teilte mir Daraufhin mit, das sie den Bescheid annulieren können oder die Summe kürzen könnten,wenn ich Durch Vorlage einer Steuererklärung beweisen Kann,das ich in Deutschland Steuern zahle. ... Steuern, was mich in die Doppelbesteuerung triebe und es Ihnen laut Gesetz nicht zusteht.
Wo muss ich Steuern bezahlen? Finanzamt sagt ich bin eingeschränkt steuerpflichtig (Doppelsteuerabkommen) und muss weiterhin in Deutschland Steuern zahlen.
Die Steuern werden in Russland abgeführt. Die Mieteinnahmen werden im Züge der Steuererklärung dem deutschen Finanzamt vorgelegt. So wie ich verstehe, fallen dadrauf keine zusätzliche Steuer in Deutschland an.
Ich habe es auf meinen Namen angemeldet, stehe also im Fahrzeugbrief und zahle auch die Steuern. ... Die Frage ist nun, soll ich es als Schenkung oder als Erbe dem Finanzamt melden. So wie ich es sehe, sind die Steuern gleich hoch.
Meine Fragen: 1) Wie hoch wird die Steuerbelastung und welche Steuern können für diesen Verkauf in Deutschland und Österreich anfallen? 2) Falls nur Steuern in Österreich anfallen, welche Infos sollten an das deutsche Finanzamt oder einer sonstigen Behörde gemeldet werden?
Haus 1 wurde vom Finanzamt richtig eingeschätzt, etwa deckend mit dem Gutachten des Hauses, das zweite wurde über €100.000 höher angesetzt als das Gutachten. ... Der Nachlassverwalter meinte, entweder wir erheben keinen Einspruch und werden zunächst eine höhere Steuer zahlen, nach Hausverkauf dann aber eine Erstattung erhalten wenn der erzielte Wert dann niedriger ist. Oder wir erheben Einspruch und müssen später, wenn wir das Haus teurer verkaufen, Steuern nachzahlen.
Ich kann diese Doppelversteuerung nicht verstehen, in diesem Fall würde das Finanzamt ja 2 x 19% Steuer auf die gleiche Leistung erhalten, wie kann das sein? Vor MOSS, als die Firma luxemburgische Steuer auf die Rechnung aufgeschlagen hat, hätte es für mich noch Sinn gemacht - aber jetzt nicht mehr.
Hier beziehe ich eine Rente, auf die im Wohnsitzstaat keine Steuern anfallen. An Steuern zahlen wir hier eine Grundsteuer und geringe Kapitalertragssteuer. Das FInanzamt in Deutschland beziehen einen Steuersatz der ausländischen Rente bei der deutschen Einkommensteuer ein (s.g.
Nach erneuter Festsetzung der Steuer verlangt das Finanzamt die zuvor zuviel gezahlte Steuererstattung von der Ehefrau zurück. Ehefrau klagt jetzt auf Übernahme der Steuerschuld durch den Ehemann und Freistellung bei dem Finanzamt. ... Die Ansprüche des Finanzamtes wurden durch ein Fehlverhalten der Klägerin verursacht, der Beklagte kann daher die Beklagte nicht dem Finanzamt gegenüber freistellen.