Wir haben für 2015 eine gemeinsame Veranlagung gemacht und unser Steuerberater hat errechnet, dass wir aufgrund des Progressionsvorbehalts und des damit höheren Steuersatzes 2200 Euro mehr "Steuern" zahlen müssen. 1) Auch wenn die Rechtslage klar scheint, bitte ich doch um abschließende Bestätigung, da es so wahnsinnig ungerecht wirkt: Auf das in AT erwirtschaftete Einkommen entfallen in AT Steuern in Höhe von ca. 1500 Euro (da nur einige tausend Euro überm Grundfreibetrag - in AT ist übrigens die Rechtslage, dass die vorherigen Einkünfte in D nicht progressionserhöhend herangezogen werden!). ... Das mit Jahreseinkommen und Leistungsfähigkeit etc. ist mir bewusst, aber ab Oktober bestand überhaupt kein Bezug mehr zu D. 2) Für die Steuererklärung in AT kann mein Mann von dem Einkommen (=Betriebsgewinn Einzelunternehmen) noch Sonderausgaben steuerlich mindernd geltend machen: Versicherungen, Betreuungskosten für unser Kind etc.