Vater legt auf den Namen seiner Tochter ein Sparbuch an und zahlt Betrag ein, gleichzeitig lässt er sich Vollmacht für dieses Sparbuch geben, Sparbuch selber bleibt in seinem Besitz. Er teilt Tochter mit, dass er Geld verteilen möchte solange er klar denken kann.Nach Beratung des Sachbearbeiters der Bank welcher für die Tochter zuständig ist entzieht die Tochter die Vollmacht , und möchte das Geld auf ein anderes Sparbuch anlegen. Es gibt keine Beurkundungen schriftlich zur Schenkung, diese wurde der Tochter nur mündlich von ihrem Vater mitgeteilt.