Vorfall und regte nach einem Vorschlag der Polizei, die Anbringung eines Fenstergitters an.Zu meinem Fenster kann man auch über einen Innenhof gelangen,dessen Betreten jedoch verboten ist.Mir wurde gesagt, man überlege was man tun kann.Gleichzeitig kündigte ich eine Mietminderung an,da ich nicht mehr da schlafen kann,sondern bei meiner Freundin übernachte und die Wohnung somit nicht mehr voll für mich nutzbar ist. ... Ich bin der Meinung, daß die Hausverwaltung eindeutig ihre Fürsorgepflicht verletzt.Einem solchen Mieter müßte fristlos gekündigt werden.Da er Freunde im Haus hat und somit jederzeit ins Haus gelangen könnte,wären mir aber Schutzvorrichtungen, wie ein Fenstergitter wichtiger.Mir ist aus Tabellen bekannt,daß in einem solchen Fall eine Mietminderung von 25% angebracht ist, sogar ohne erfolgte Körperverletzung.Um die Mietminderung geht es mir auch gar nicht, sie ist aber wohl nötig, um aufzuzeigen, daß ich mit dem Zustand keineswegs zufrieden bin und mich damit abfinde. Ich bin seitdem in psychotherapeut.Behandlung und kann in meiner Wohnung nicht mehr übernachten.