Ich werde meine Wohnung, die ich seit Sept. 2008 bewohne, zum 30.04.2012 kündigen und möchte mich wissen, ob eine Abschlussrenovierung nötig ist. Im Mietvertrag heißt es: "§18 Instandhaltung der Mieträume 4. Schönheitsreparaturen: Kleinreparaturen und Wartungen Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparturen (z.B. das Tapezieren von Rauhfaser, d.h. das Ersetzen der Wand- und Deckentapeten und Anstreichen derselben mit weißer Wandfarbe, das Anschleifen und die Versiegelung der Fußböden, der Heizkörper inkl. der Heizrohre, der Innentüren inkl. der Türzargen, [...], der Balkongeländer innen, Erneuern der Sockelleisten, anteiliger Ersatz von PVC- und Teppichbodenbelägen, [...]), in dem nachstehenden Turnus fachgerecht auszuführen:" DER FOLGENDE ABSATZ WURDE IM MIETVERTRAG VON HAND DURCHGESTRICHEN: "Bei Küche, Bad, Toilette 3 Jahre, bei allen übrigen Räumen 5 Jahre.