Wird ein vertragl. vereinb. Strafzins mit Fälligk. eines Privatdarleh. ungültig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Die Verzugszinsen nach Nr. 3 des Darlehensvertrages in Höhe von 20% bestehen nach wie vor. ... Soweit der Darlehensgeber allerdings einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, kann dieser erhöhte Schaden geltend gemacht werden.” >>> Und nach Kenntnis der Stellungnahme der beiden Anwälte (siehe oben), die gegenteiliger Auffassung waren, schrieb mir der Gutachter: <<< “Grundsätzlich ist ein Vertragszins nur so lange zu zahlen, wie die Vertragslaufzeit des Darlehens ist. ... Ein höherer Zins kann dann verlangt werden, wenn ein entsprechender Schaden nachgewiesen wird.