Anforderungen an eine Rückgabe
Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks „unter Entfernung aller Aufbauten", erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten (OLG Düsseldorf 22.11.07, I-<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?... d.h. müsste ich eine Rückgabe verneinen und die Klage aufrechterhalten oder ist der Sachverhalt so marginal, dass die Sache vollumfänglich erledigt ist und müsste ich also infolge der Annahme der Schlüssel eine Erledigung bzgl der Räumungs- und Heraugabeklage erklären und stattdessen jemanden zur Entfernung beauftragen und die Kosten einer Ersatzvornahme bzgl der Schlechterfüllung der Rückgabepflicht als Schadensersatz geltend machen?