Onlineshop Liefert bestellte Ware nicht
vom 5.3.2018
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Die Sicht des Shopbetreibers: Beruft sich auf Erklärungsirrtum nach §§ 119 Absatz 1, 120 BGB und einen Fehler im Shopsystem Meine Sicht der Dinge: Ich habe einen rechtsgültigen Kaufvertrag, da bereits das Geld für die bestellte Ware abgebucht wurde. Die Beruftung des Shops auf Erklärungsirrtum nach §§ 119 Absatz 1, 120 BGB wird dadurch geschwächt, da in einer vorangegangenen eMail ein Verhandlungsversuch (zum Preis x nicht aber zu Preis y) stattgefunden hat. ... Kann ich die Anwaltskosten dem Shopbetreiber in Rechnung stellen?