Kündigungsfrist bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Untermietvertrag
Dieses Schreiben ist überschrieben mit "Kündigung des Untermietvertrages vom 15.07.2013" (wobei das Datum handschriftlich eingesetzt wurde und dem Datum meines Einzugs, nicht aber dem Datum des schriftlichen Untermietvertrages, 18.08., entspricht). ... Daher nun zu meinen Fragen: Handelt es sich um eine rechtlich wirksame Kündigung? ... Könnte eine fristlose Kündigung mit dem - unhaltbaren und falschen - Vorwurf der Entwendung von Geschirr (angeblich 3 oder 4 Teller und 2 oder 3 Gläser!!!)