Ein Widerruf würde erst wirksam, wenn der Vermieter im Anschluss ein außerordentliches Kündigungsrecht ggü. der Mieterin geltend machen könnte, z.B. bei ausbleibenden Mietzahlungen. Meine Frage : Wenn ich die Zahlungen über 2 Monate einstellen würde und meine Tochter ebenfalls nicht zahlen könnte / wollte, würde dies beim Vermieter das außerordentliche Kündigsrecht generieren ? ... Oder muss sich der Vermieter in diesem Fall an den Bürgen halten und die Miete einklagen, ohne dass der Mieter / eigentliche Schuldner davon berührt ist, also kein außerordentliches Kündigungsrecht vorliegt ?