Maklervertrag - Rücktritt
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich beabsichtige, als Eigentümer und Vermieter, eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus zu vermieten (ich bewohne eine Wohnung selbst). Nach dem ich eine Zeitungsanzeige geschaltet habe, meldeten sich sehr viele Interessenten und darunter auch ein Makler, der mich dann regelrecht zu einem Vertrag "überredete", da es doch sehr viele Interessenten waren, und ich mir so nicht immer Urlaub nehmen muss. Ber noch bevor der Marker kam, hatte ich eine Besichtigung mit einer Interessentin, der ich mündlich schon versprach, die Wohnung nicht sofort an andere zu vermieten, da ich ein doch gutes Gefühl bei ihr habe.