Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Schadensverursachung scheint in Ihrem Fall unstreitig zu sein. Dementsprechend sollten Sie Ihre exakte Forderung beziffern und gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Die Weiterleitung an die eigene Versicherung ist ein internes Problem, mit welchem Sie zunächst nichts zu tun haben.
Ich gehe davon aus, dass sich die Versicherung nach Anmeldung Ihrer Forderung noch melden wird. Sollte dann der Schaden nicht vollständig beglichen werden, so sollten Sie spätestens dann einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuziehen. Die entsprechend anfallenden Gebühren hat das Handwerksunternehmen bzw. die Versicherung zu tragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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Fax. 0211/324021