Schönheitsreparaturen - neues BGH-Urteil
vom 29.8.2004
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sind bei Ende des Mietverhältnisses SR nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen hat, die eine im Falle des vollen Fristenablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende SR verursachen würde. ... Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäftes ermittelt. ... Die Kosten kleinerer Instandhaltungenk die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.