Strafrecht - Beleidigung im Zusammenhang mit Abmahnung wegen Lautsprecherlärm
Nun meine Frage: Wenn ich von einer Personengruppe (hier Sportverein) durch Lautsprechernutzungen in unzumutbarer Weise (siehe Bundesverwaltungsgericht) belästigt werde und dann diese Personengruppe unter Verwendung von Ausdrücken wie "Umweltschwein" und "Umweltsau" abmahne,liegt dann der Tatbestand der Beleidigung vor,obwohl der Sportverein durch sein rücksichtsloses Verhalten erst meine Reaktion bewirkt hat ?