Beleidigung durch Vermieter = Kündigungsgrund?
vom 13.2.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
Darin finden sich beleidigende Formulierungen, etwa folgender Qualität: - die vermietete Wohnung sei ein Verschlag, den man nicht einmal einem Asylanten als Übergangsbleibe anbieten würde; - das ganze Objekt (Mietshaus) sei komplett herunter gekommen; - der Vermieter sei bei der Verwaltung des Hauses, das er ja nur geerbt habe, unverantwortlich und inkompetent. - dem Vermieter wird außerdem geraten, "sich in Zukunft kleinzuhalten, statt sich wie bisher aufzublasen und dicke Arme zu machen." - Er (der Mieter) könne auch anders. ... Es tauchten überdies an der Außenfassade des Hauses Zettel auf, mit dem Inhalt, der Vermieter würde das Haus verfallen lassen und sich um nichts kümmern.