Jetzt zu unserer Frage: Können wir die vier gebuchten (aber nicht durchgeführten) Kampagnen gemäß unserer AGB mit einer Ausfallpauschale in Höhe von fünfzig v. ... Die AGB, denen der Kunde mit seiner Buchung ausdrücklich zugestimmt hat, enthalten die beiden folgenden Paragraphen: || § 10 KÜNDIGUNG || Soweit nicht anders angegeben, kann das Vertragsverhältnis während einer || unbefristeten Aktion von beiden Seiten zu jeder Zeit mit einer Frist von || vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Der || Auftragnehmer behält sich bei eventuellem Zahlungsverzug den sofortigen || Rücktritt vom Vertrag vor. || || § 11 RÜCKTRITTSVEREINBARUNG || Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine || Reduzierung des beauftragten Projektumfangs erfolgt, werden die nicht mehr || zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von fünfzig v. || Hundert der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten || Honoraransprüche sowie eventuell einem Mindermengenzuschlag auf bereits || erbrachte Leistungen abgerechnet.