Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
auf Grund der von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich die Frage wie folgt:
Grundsätzlich kommt es darauf an, was in Ihrem Vertrag steht. Gemäß der aktuellen AGB für DSL-Zugänge von der Firma 1 und 1 gibt es folgende Vertragsvarianten. Danach richtet sich die Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit. 1 und 1 bietet zur Zeit Standartverträge an, sowie Verträge mit unbestimmten Laufzeiten.
1. Bei Standartverträgen beträgt Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.
2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, bzw. vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
3. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.
Sie müssen nun prüfen, welche Art von Vertrag geschlossen wurde. Je nachdem gilt die jeweilige Vertragslaufzeit. Generell ist eine Laufzeit von 12 Monaten nicht als sittenwidrig anzusehen und somit zulässig.
Unbeachtet davon steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu, wenn der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommt, so z.B. wenn Sie Ihren Internetzugang nicht nutzen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit Beantwortung der Frage weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrej Wincierz
Rechtsanwalt