Guten Tag: folgender Text ist in meinem Arbeitsvertrag; § 7 Wettbewerbsverbot 1.Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. ... Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen. 3.Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 4.Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung. 5.Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten.