Mietwohnungssuche mit befristetem Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Zur Zeit befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Beginn: 1.9.2016, Frist: Ende August 2018). Mein Arbeitgeber hat zu einer Entfristung bzw. dem Auslaufen des Vertrages noch keine Entscheidung getroffen. Wenn potentielle Vermieter mich nun nach einem "ungekündigten" Arbeitsverhältnis fragen - wie antworte ich darauf wahrheitsgemäß?