Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach einem folgenschweren, unverschuldeten Verkehrsunfall in 1986 den immateriellen Schaden Ende 1992 durch meinen Rechtsanwalt mit der Versicherung vorbehaltlich abgerechnet. Die Versicherung teilt in dem Schreiben folgendes mit: Bezüglich der vorbehaltenen Ansprüche verzichten wir auf die Einrede der Verjährung in dem Umfang, als sei gegen uns ein entsprechendes Feststellungsurteil ergangen. ... Wenn ja, dann hieße das doch, das die Versicherung für alle Schäden, die mit diesem Unfall in einem Zusammenhang stehen, für die nächsten 30 Jahre einstehen, das heißt haften müssen.