Ich habe im Internet hauptsächlich über Ebay, Uhren unter anderem von deutschen Automarken angeboten, welche ich von einem Großhändler aus Hong Kong bezogen habe. ... Hintergrund zu der Zollgeschichte ist folgender: Der RA fordert mich auf die Adresse des Händlers in Hong Kong anzugeben(habe ich gemacht), Anzahl der zu importierenden Gegenstände anzugeben(1), sowie den Kaufpreis anzugeben(4,50 GBP) Jetzt meine Fragen: Ist die Vertragstrafe von 7.500€ Euro für den Fall eineer Zuwiderhandlung nicht zu hoch, und hätte mich der RA darauf hinweisen müßen, das die mir vorgelegte Erklärung auch in abgeänderter Form(z.B gesenkte oder keine Vertragsstrafe) abgegeben werden kann?? ... Wird der Gegenstandswert in diesem Fall nicht von einem Gericht bestimmt, bzw habe ich ein Recht um von dem RA die Einzelheiten abzufordern ????