Ende Krankengeldzahlung;Übergangsregelung bei bestehendem Arbeitsverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Meine Kasse verkürzt mir mein Krankentagegeld um 8 Monate(endet am 19.2.2o11), da sie ein bestehendes Krankheitsbild gegenrechnen will (habe Widerspruch eingelegt; wurde noch nicht rechtskräftig vom Widerspruchsausschuß der Kasse bestätigt. Die Kasse teilte mir mit (wenn negativ entschieden) ich solle dann Arbeitslosengeld bei der Arge (soll als Sonderregelung gelten) beantragen. Bín bei der Arge gewesen, diese teilt mir mit, dass ich dieses nicht beantragen kann (da ich wegen der AU nicht vermittlungsfähig sei) und soll nun Hartz IV beantragen.