Allgemeine Einkaufsbedingungen oder Einzelangebotsbedingungen (Haftung)
vom 14.1.2022
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Mit einer Klausel in unseren Angeboten begrenzen wir jedoch die Haftung auf die Höhe unserer Berufshaftpflichtversicherung. Die Klausel lautet: "Beachten Sie bitte, dass für mögliche Schäden durch unsere Dienstleistungen für maximal 50.000 € gehaftet wird." ... Meine Frage wäre nun: Können wir, wenn wir diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen unterschreiben dennoch mit unseren Angeboten die Haftung entsprechend begrenzen, oder nicht?