Nach Wasserschaden in Wg. über mir Deckenverkleidung auf eigene Kosten entfernen?
vom 20.11.2011
25 €
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Mein Vermieter hat mir nun (per Brief) eine Frist von 7 Tagen gesetzt, diese Holzverkleidung der Decke zu entfernen, damit der Schaden am Gebäude (d.h. die Decke) begutachtet und behoben werden kann. ... Schließlich habe ich durch den Wasserschaden in der Wohnung über mir, selber auch einen Schaden davongetragen, der mir finanzielle Nachteile verursacht. Muss nicht der Vermieter (bzw. seine Gebäudeversicherung) in solchen Fällen für Schäden, die mir als Nicht-Verursacher entstehen, haften?