topic_id=153104 möchte ich gerne aus der not herraus noch eine frage stellen.die stromversorgung zu meinem gebäude kam bisher aus einer unterverteilung aus dem hause meiner nachbarin.es wurde vor monaten von mir vorgeschlagen einen eigenen hausanschluß durch die stadtwerke in betrieb setzen zu lassen.dafür allerdings sind tiefbauarbeiten entlang des privatweges meiner nachbarin erfoderlich,wofür die stadtwerke eine einverständniserklärung der grundstückseigentümerin benötigt.die grundstückseigentümerin verlangt aber nun plötzlich dafür im gegenzug von mir eine notariell beglaubigte vereinbarung,daß ich niemals auf meiner fläche irgenteine art der gewerblicher nutzung ausübe.eine baugenehmigung zu bekommen geht aber nun mal nur mit einer außenbereichskonformen nutzung einher und diese ist halt gewerblich. ich suche nach einer möglichkeit meine nachbarin notfalls in eine kompromiss-situation bringen zu können,dazu nun meine frage : der liegenschaftskarte nach verläuft meine grundstücksgrenze durch eine art gehege meiner nachbarin sowie durch eine ecke ihrer garage.würde ich mein grundstück den meßpunkten entsprechend abgrenzen,wäre die garage nicht mehr nutzbar.auch ein pächter käme nicht mehr an seinen taubenschlag (für den es übrigens eine baugenehmigung giebt)kann ich mir diese gegebenheit im ernstfalle zu nutze machen,oder habe ich damit zu rechnen das diese "zentimeter-hascherei" rechtlich zb als unverhältnismäßig erachtet würde ?