Hallo liebe Jura Expertin, lieber Jura Expert, nach einem etwas chaotischen Start hier und dem netten Hinweis einer einzelnen Damen, fasse ich mich kürzer und stelle auch nur EINE einzige Frage. geschieden seit 12/03, 2 Kinder (8+9), , 2 gemeinsame schuldenbelastete EFH zu je 1/2 Anteil, Unterhalt in Höhe von 500,-€ für beide Kinder zusammen wird gezahlt Kindergeld bekomme ich Ex-Mann seit 3/04 wieder verheiratet, er voll berufstätig, sie Teilzeit Ich seit 9/05 wieder verheiratet, Ehevertrag- keine Ansprüch von mir an meinen zweiten Mann, nichts erwerbstätig, Kinder leben bei mir Objekt A - ist mein Elternhaus. ... Zur Sicherung der Ansprüche verlangte Sie einen Erbanspruch des Objektes A - und dazu später mehr - sollte das Darlehen nicht zurück bezahlt werden. 04/03 Zwangshypothekeneintrag über 47.349,05 zu Lasten gesch. ... Einzige Einnahme ist der Kindesunterhalt und das Kindergeld.