Diskriminierung, Bemessungszeitraum, Teilzeit, Kind unter 3 Jahren
beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Silke Terlinden / Oberhausen
Ich habe den Eindruck, dass die Dame von der Bundesagentur das Gesetz falsch interpretiert, denn lt. der mir vorliegenden Broschüre von der Arbeitsagentur, muss man differenzieren, warum in Teilzeit gearbeitet wurde und ich hoffe, dass die oben zitierte Bestimmung nur für "normale" Teilzeitarbeitsverhältnisse gilt und nicht für den speziellen Fall der Teilzeit auf Grund der Betreuung eines unter 3-jährigen Kindes. ... Noch einmal deutlich meine Frage: Gilt auch bei Teilzeit auf Grund der Betreuung eines unter 3-jährigen Kindes, dass man, um in den Genuss des Vollzeitarbeitslosengeldes zu kommen, in einem Zeitraum von 3,5 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mind. 6 Monate am Stück Vollzeit gearbeitet haben muss?