Ich habe die Klage vor dem Amtsgericht nun selbst (d. h. ohne Anwalt) erhoben und dabei, was von der Beklagtenseite gerügt wird, auch die 600 € Anwaltskosten geltend gemacht, weil ich der Meinung bin, dass die von mir mit Prämien „gekaufte“ Versicherungsleistung nicht dem Schädiger zugute kommen darf und eigentlich meinem Schaden zuzurechnen ist, wobei ich sie bei Obsiegen der Rechtsschutzversicherung zu erstatten hätte, um nicht bereichert zu sein. ... Meine Frage: Kann ich auf irgendeine Weise die Klage in der geltendgemachten Höhe, also einschl. der von der Rechtsschutzversicherung übernommenen Anwaltskosten i. ... Wie gesagt, ich möchte die einmal eingereichte Klage, wenn irgend vermeidbar, nicht um die 600 € ermäßigen und habe insoweit auch ein persönliches Interesse.