(samstags ist die werkstatt geschlossen) der werkstatt-chef stellte fest, dass das lenkgetriebe tatsächlich gesprungen war und wollte ein erstz-lenkgetriebe besorgen, was nicht geschehen ist. der chef der werkstatt ist nun der meinung, dass, weil er eine probefahrt gemacht haben will nach der alles ok war, der schaden zufällig später eingetreten ist und er deshalb keinen schadenerstaz leisten will. er glaubt nicht, dass der schaden einige hundert meter nach verlassen der werkstatt aufgetreten ist und unterstellt mir, ich sei das ganze wochenende damit gefahren. seine rechnung wurde direkt beglichen (vor fahrtantritt). leider ist es jedoch durch diesen schaden zu einem totalverslust des kfz gekommen, weil das auto ca. 1500 euro wert war, das lenkgetriebe jedoch neu 1200 euro kostet. im austausch (gebraucht) ist das teil nicht legal zu bekommen, weil es ein sicherheitsrelevantes teil ist, welches bei physischen schäden nicht im austausch erhältlich ist. die werkstatt hat vor der übergabe und unter zeugen ihren fehler zugegeben und beschrieben - jedoch bestätigt, dass alles ok sei. da ich selbstsändiger unternehmer bin, bin ich auf ein kfz angewiesen und musste mir zwangsläufig ein ersatz-kfz kaufen, welches 3000 euro gekostet hat. summa summarum habe ich nun einen schaden von ca. 6000 euro und eine kfz-werkstatt die nicht zu zahlen bereit ist. ... Eine gütliche einigung ist nunmehr nicht zu erwarten. nun meine frage: wie reiche ich eine schadenersatzklage ein und ist sie erfolgsversprechend?