FRAGE A1: Soll ich daher als Vorbereitung zur Bossing-Berufungsklage jetzt gegen meinen Arbeitgeber eine strafrechtliche Anzeige wegen Prozessbetrug einreichen oder soll ich lieber erst die zivilrechtliche Bossing-Berufungsklage abwarten und dort versuchen, eine umfassende Aufklärung der Falschaussagen der Beklagten zu erreichen? ... FRAGE B: Soll ich daher zur Vorbereitung der Prozessbetrugsanzeige noch mal meinen Arbeitgeber vorwarnen und auf die Unwahrheiten hinweisen, die deren Prozessbevollmächtigter vor Gericht mündlich wie schriftlich vorgetragen hat, und fordern, dass der Arbeitgeber diese Behauptungen innerhalb von 14 Tagen richtigstellen möge? ... ----------------------------------------------------- In der geplanten Bossing-Berufungsklage am LAG möchte ich dann zusätzlich zu den bisher beim ArbG angeführten Vorgängen die jüngsten Verstöße des Arbeitgebers anzeigen, die er erst nach der erstinstanzlichen Klageerhebung begangen hat, nämlich ein unberechtigter Kündigungsversuch, üble Nachrede vor Gericht, die Freistellung mit entwürdigenden Begleitumständen und die resultierenden beruflichen Nachteile.