Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend der Sachverhalt: Im Juli 2007 erwarb ich bei einem Audi-Händler einen gebrauchten AUDI A4 EZ Mai 2003, mit Multitronic-Automatikgetriebe, damalige Laufleistung 94.000 km, zum Preis von 19.250 Euro.Im Kaufvertrag wurde die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt und als besondere Vereinbarung dem Käufer eine einjährige Garantie geleistet.Die gesetzlichen Bestimmungen für die Sachmängelhaftung bez.der Beweislastumkehr nach 6 Monaten sind mir bekannt. ... Umfangreiche Recherchen in Autoforen, in denen ich hunderte von ebenfalls Geschädigten fand, sowie in einschlägigen Automagazinen ergaben jedoch, dass die bis Baujahr 2004 eingebauten Multitronic-Getriebe mit Lamellenkupplung ein massiv auftretendes, serielles Problem bei AUDI darstellen.Im Herbst brachte AUDI nämlich daraufhin ein überarbeitetes Getriebe mit 7 statt 6 Lamellen auf den Markt und bot geschädigten AUDI Kunden den kostenlosen Austausch des alten Getriebes gegen das verbesserte an.Hier handelt es sich also nicht um VERSCHLEISS, sondern um einen MANGEL.Die entsprechenden rechtlichen Abgrenzungen zwischen Verschleiss und Mangel sind mir bereits bekannt. ... Dabei zeigte sich AUDI in der Vergangenheit bei geschädigten Multitronic-Kunden noch deutlich kulanter.Bei vielen Betroffenenen wurde das Getriebe auch bei Wagen mit deutlich höherer Km-Leistung trotzdem noch zum Nulltarif ausgetauscht.Viele Betroffene raten im Internet auch, hartnäckig gegenüber AUDI zu bleiben, da der erste Kulanzantrag ertsmal prinzipiell abgelehnt würde.