In Irland bin ich selbständig, als sole-trader registriert und führe jährlich meine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an den Irischen Staat ab, wie dies für Selbständige hier vorgeschrieben ist. Wie ich die Deutsche Rechtslage verstehe, falle ich damit nicht unter die Deutsche Sozialversicherungspflicht, da nach § 3 SGB IV das Territorialprinzip gilt (konkret hier Abs. 1: Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind). ... Wäre ich als im Ausland lebender "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" verpflichtet, in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen?