Überstunden Regelung
Guten Tag, in meinem Arbeitsvertrag steht unter Arbeitszeit folgendes " Grundsätzlich gilt die betriebsübliche Arbeitszeit (38,5 Std). Der Arbeitnehmer verpflichtet sich aber, soweit erforderlich und zumutbar ohne zusätzliche Vergütung über die betriebliche Arbeitszeit hinaus tätig zu werden."