Umgangsregelung / richterlicher Beschluß
vom 5.11.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ein Umgang hat sofern die Mutter dies zugelassen hat nur sporadisch stattgefunden. ... Denn die Mutter verweigert die telefonische Kommuniktation. Frage 4: Bei weiterem Schikanen und Beleidigungen der Mutter überlegen wir uns weiterhin ob ein Umgang überhaupt noch zum Kindeswohl meines Sohnes ist.