Personenmehrheit
vom 22.8.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Naser Mansour / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, am 29.01.2009 ist mein zukünftiger Ehemann zu mir in die Wohnung gezogen die ich 2005 mit meinem Sohn bezog. Ich versäumte es meine Vermieter hierüber in Kenntnis zu setzen. Können die Vermieter mir A: aufgrund dessen kündigen oder welche anderen Folgen könnte es haben?