(Betrag ca. 900 Euro) a) der Handwerker hat sich geweigert, obwohl mehrmals mündlich aufgefordert, die Quittungen für die Materialien zu übergeben b) der Handwerker hat den Hausschlüssel, obwohl mehrmals um Rückgabe gebeten, für mehrere Wochen behalten c) der Handwerker hat zu der Zeit, als die Arbeiten durchgeführt wurden, "schwarz" gearbeitet, und gleichzeitig Geld vom Arbeitsamt bekommen (wie ich später erfahren habe) d) der Handwerker hat die Rechnungen jeweils im Briefkasten eingeworfen, aber nicht auf postalischem Wege geschickt. Nun meine Fragen: a) Hat der Handwerker das Recht, Rechnungen ohne Briefmarken einzuwerfen? (Ich habe sie als Werbesendungen betrachtet und weggeworfen) b) Inwieweit kann er Rechnungen ohne ein eigenes Gewerbe ausstellen?