Anspruch auf Stellfläche nach mündlicher Vereinbarung
vom 6.10.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich bin seit 2005 Mieter einer Wohnung in einem Altbau (2.OG, kein Fahrstuhl) Die Wohnung verfügt laut Mietvertrag über keinerlei Abstellfläche wie Keller Abteil o.ä. Nun hat mir der Vermieter Ca 2008 Mündlich eine kleine Abstellfläche über einer Falltür zum alten Kellergewölbe zugesprochen (wo Wasseruhr und Hausanschluss ist) um darauf meine Fahrräder abzustellen und einschließen zu können, im Gegenzug bin ich für ihn die Wasseruhr etc. ablesen gegangen. ... Ende 2019 gab es einen Vermieterwechsel, der neue Vermieter verlangt nun das ich die Fahrräder aus dem abschließbaren verschlag entferne.