Fremdes, nicht eingetragenes Logo schützen ?
vom 4.12.2015
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Henning Twelmeier / Pforzheim
Im Zuge dessen war geplant, die bisherige Firmenbezeichnung und das Logo durch uns zu verwenden, mit dem Zusatz "zweigniederlassung der xxx" (xxx ist unsere Firma).