Folgender Sachverhalt: Ehepaar trennt sich, Ehefrau zieht mit Tochter aus dem gemeinsamen Haus (beide Parteien stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch) in eine eigene kleine Wohnung. ... Ex Ehegatte wohnt mittlerweile mit neuer Lebensgefährtin in dem Haus, was den Nutzungsausfall sicherlich weiter steigert, da er nicht mehr mindernd mit einer ortsüblichen Größe und Miete einer vergleichbaren Whg. für einen alleinstehenden Mann angesetzt wird.. ... Bleiben die Ansprüche der Ex-Ehefrau am Nutzungsausfall gewahrt, da sie aktenkundig eingefordert wurden; sie benötigt die Nutzungsausfallentschädigung, um damit die Ansprüche an der hälftigen Kredittilgung abzuwehren, die ja ebenfalls im Raum steht und bisher nicht übereinstimmend geregelt wurde.