Mahnbescheid - Parship Abofalle
vom 19.10.2017
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Nachdem sich der Vertrag automatisch verlängert hatte, habe ich bevor die neue Laufzeit begonnen hatte, eine Kündigung verfasst, da ich das Vertrauen in dieses Portal verloren habe. In die Kündigung habe ich folgenden Satz geschrieben: hiermit kündige ich den oben bezeichneten Vertrag mit sofortiger Wirkung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 627 BGB: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung">§ 627 BGB</a>.