Rücktritt von Jobzusage
vom 26.8.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn man als Arbeitnehmer ein per Email zugesagtes Jobangebot, zu dem noch kein schriftlicher Vertrag vorliegt, einige Tage später (wg. eines anderen/besseren Angebots) ablehnt? Können sich daraus Konsequenzen für den eingeplanten Arbeitnehmer ergeben, weil der Arbeitgeber jetzt erneut einen Bewerber auswählen muss?