Arbeitsrecht - Mutterschutz
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Ich habe am 1.12.18 einen Betrieb nach § 613BGB übernommen und somit auch alle Beschäftigungsverhältnisse. U.a. war ist hier eine Mitarbeiterin die seit 1.3.2014 beschäftigt war. HIer wurde dann ein befristeter Vertrag bis zum 28.2.15 geschlossen.