Kündigung Abfindung
vom 26.5.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Zu den Kündigungsfristen beim alten AG steht: Bei Manteltarifvertrag steht: "Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden." Aber im Arbeitsvertrag steht: "Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden." ... Wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalten kann,kann ich einen Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen?