Steuerliche Aufrechnung von Kosten und Einkünften möglich?
Muss in der Steuererklärung 2008 trotzdem die Anlage KAP ausgefüllt werden? ... "Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 28.2.1990 (BStBl. 1990 I, 124) auch weiterhin keine Steuer (noch: Kapitalertragssteuer, ab 2009: Abgeltungssteuer) fällig sein, da die "erforderlichen Aufwendungen auf Dauer höher" sind.