Scheinselbständigkeit bei Dentalhygienikerin
vom 20.10.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
. - Es wird in Verträgen die Weisungsfreiheit festgehalten und gelebt. - Es wird darauf geachtet, dass die Freiberuflerin sich auch äußerlich von den Mitarbeitern unterscheidet. - Im Vertrag werden keine Arbeitnehmer üblichen Klauseln festgehalten: Keine Arbeitszeiten, kein Urlaub - Es wird ein Honorar über > 40€/h vereinbart.