Im Grundbuch ist in Abt.III folgendes eingetragen: 2500,00 FGM (gleich einem Preis von 1/2790kg Feingold, mindestens aber gleich einer RM) Darlehen, mit 14% ggf. 16% jährlich Zinsen seit dem 1.1.1940, nunmehr für Frau X.. in Y....Vollstreckbar nach § 800 ZPO der Hypothek Nr.3 mit Zinsen bis zu 14% jährlich ist der Vorrang vor der Hypothek Nr.1 unter der Vormerkung Abt.II Nr.2 eingeräumt. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.2.1929 eingegangen am 23.3.19, 25.4.1929 und 11.1.1940 Alle Unterlagen hierzu sind in den Kriegswirren verlorengegangen. Welcher Betrag in € würde zum jetzigen Zeitpunkt theoretisch dafür zu zahlen sein?