Post vom Anwalt ihres Vaters, das sie doch bitte ab 06.2008 (Monat, in dem sie 18 Jahre alt wurde) auf den Unterhalt verzichten soll, da er arbeitslos (leistungsunfähig) sei und noch für 2 andere (minderjährige) Kinder zahlen müsse. Folgende Fakten: - Tochter wurde in 06.2008 volljährig, besuchte aber noch bis 07.2009 das Gymnasium (lebt seit der Trennung 1997 bei mir) - Tochter ist seit 08.2009 in Ausbildung mit ca. 350 € Vergütung (netto) - uns liegt eine vollstreckbare Urkunde (Unterhaltstitel) vor, lt. dem der Vater sich verpflichtet, 100% des jeweils gültigen Regelsatzes an Unterhalt zu zahlen - bisher hat der Vater keine Einkommensminderung oder die nachfolgenden Kinder geltend gemacht - der Vater schuldet der Tochter einen 5-stelligen Betrag an Unterhalt für die vergangenen Jahre - lt. unserem Kenntnisstand ist der Vater noch immer selbständiger Unternehmer Der Anwalt fordert eine Antwort (also die Verzichtserklärung) bis zum 04.01.2010 (soviel zum "Weihnachtsfrieden"!)