Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und möchte wissen, ob ich die Anwendung der Fünftelregelung gemäß den u.g. ... Im Aufhebungsvertrag ist formuliert, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.12.06 endet und dass die Abfindung Ende Januar 2007 ausgezahlt wird(durch die Anwendung des Zuflussprinzips erhoffe ich mir eine wesentliche Steueroptimierung, da ich ins Ausland ziehe und 2007 keinerlei Einkommen erzielen werde). Der Vertrag ist wie folgt formuliert: „das Arbeitsverhältnis wird auf Veranlassung des Arbeitsgebers in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst…“ und „…als Entschädigung zum Verlust des Arbeitsplatzes und des sozialen Besitzstandes wird eine Abfindung in Höhe von…bezahlt“ Die Abfindungssumme beträgt 47.000 EUR, mein Jahresbrutto 2006, inkl.